Unsere AGB

Folgend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HÖR Pabst GmbH unseres Dienstleistungspaketes Vollwartungspaket.

- im folgenden Händler -


Das angebotene Vollwartungs-Paket erweitert die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte des Kunden vor allem in Bezug auf
Wartung und Reparaturen für Hörsysteme und Zubehör gegenüber
dem beteiligten Kunden.


1. Umfang des Vollwartungs-Paketes


(1) Voraussetzung für die Erweiterung der gesetzlichen Gewährleitungsrechte
ist der Abschluss des Vollwartungsvertrages
mit dem Händler. Die Rechte aus diesem Vertrag
sind nicht auf Dritte übertragbar.


(2) Der Vollwartungsvertrag beinhaltet die nachfolgenden
Service- und Dienstleistungen:
✓ Kostenfreie Reparaturen während der gesamten Vertragslaufzeit,
maximal 6 (sechs) Jahre (keine kostenfreien
Reparaturen bei Schäden, die aufgrund unsachgemäßer
Behandlung und Pflege, chemischer Einflüsse,
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, eigenmächtige
Reparaturversuche, Eintauchen in Wasser oder
Überbeanspruchung entstanden sind sowie bei Schäden,
die durch Dritte oder nicht autorisierte Servicestellen
verursacht werden)
✓ Kostenfreie Batterien für die Hörsysteme während der
gesamten Vertragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre
(nicht übertragbar)
✓ Bei Akkuhörgeräten ist der Akkutausch inklusive
(bei Kapazitätsverlust ab 35 %)
✓ Ohrstücke nach Maß (nur aus Acryl)
✓ Bereitstellung einer kostenfreien Trockenbox
mit UV-Unterstützung
✓ Kostenlose Inspektion und Reinigung
✓ kostenlose Wartung


2. Vertragslaufzeit des Vollwartungs-Paketes


(1) Der Händler räumt dem Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen
Mängelrechten auf die jeweiligen Produkte
die unter Nr. 1 Abs. 2 genannten zusätzlichen Serviceund
Dienstleistungen für die Dauer der vereinbarten
Laufzeit des Vollwartungsvertrages, mindestens jedoch
für 1 (ein) Jahr, maximal für 6 (sechs) Jahre ein. Die Frist
für beginnt mit dem Rechnungsdatum, sofern nicht
zwischen den Parteien ein anderer Leistungsbeginn
vereinbart ist.


(2) Der räumliche Geltungsbereich des Vollwartungsvertrages
erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik
Deutschland. Nach Ablauf eines Jahres kann diese Vereinbarung
von beiden Seiten mit einer Frist von einem
Monat zum Ablauf des Folgemonats gekündigt werden.


3. Inanspruchnahme des Vollwartungsvertrag


Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vollwartungsvertrages
ist, dass der Kunde dem Händler eine Prüfung ermöglicht
(z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu
achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg
durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Für
die Beantragung des Vollwartungs-Paketes ist eine Rechnungskopie
der Ware beizufügen, damit der Händler prüfen
kann, ob die Frist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie
kann der Händler die Leistung ablehnen.


4. Versandkosten


Es entstehen dem Kunden keine Versandkosten, d.h., der
Händler erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand
der Ware.


5. Gesetzliche Gewährleitungsrechte


Durch den Vollwartungsvertrag werden die gesetzlichen
Rechte des Kunden gegenüber dem Händler bei Mängeln
aus dem mit dem Händler geschlossenen Kaufvertrag nicht
eingeschränkt und können in vollem Umfang in Anspruch
genommen werden. Von diesem Versprechen bleiben etwaige
bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber
dem Händler folglich unberührt. Dieser Vollwartungsvertrag
verletzt die gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern
erweitert die Rechtsstellung des Kunden.


6. Gewährleistungsfall


Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Mängeln
(Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz),
die von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen
werden können. Die Leistungen gelten zusätzlich zur gesetzlichen
Gewährleistung und schränken diese nicht ein.

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